AGB

Allgemeine Verkaufs – und Lieferbedingungen der MÜTRON Müller GmbH & Co. KG
Stand: April 2022

I. Geltungsbereich

1) Sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen mit dem Kunden liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2) Sprechen diese Bedingungen von einem „Kunden der Verbraucher ist“ ist damit jede natürliche Person gemeint, die den Vertrag mit uns zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Sprechen diese Bedingungen von einem „Kunden der Unternehmer ist“ ist damit eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft gemeint, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

3) Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Angebote und Verträge mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.

II. Vertragsschluss, Beschaffenheit unserer Ware, Mindestauftragswert

1) Unsere Angebote sind freibleibend und können bis zur schriftlichen Annahmeerklärung durch den Kunden von uns jederzeit widerrufen werden, es sei denn, dass wir unser Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Liegt der Bestellung des Kunden kein Angebot von uns zugrunde, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei uns anzunehmen.

2) Unser Katalog stellt nur eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben, Abbildungen sowie Angaben über Abmessungen und Gewichte in unserem Katalog sind unverbindlich. Verbindlich sind nur die Vereinbarungen in dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen in unserem Katalog bleiben insoweit vorbehalten.

3) Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag genannt sind. Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB bestehen nicht. Technische sowie optische Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts und des für den Kunden Zumutbaren bleiben vorbehalten.

4) Bestellt ein Kunde der Verbraucher ist auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wir können jedoch die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbinden.

5) Stimmt bei Bestellungen und Anfragen die angegebene Typenbezeichnung nicht mit der angegebenen Katalognummer überein, so ist die Katalognummer maßgeblich.

6) Der Mindestauftragswert für Lieferungen in EU-Staaten beträgt € 150,00 netto. Für Lieferungen in Nicht-EU-Staaten beträgt der Mindestauftragswert € 250,00 netto. Bei Abruf- und Terminaufträgen beträgt der Mindestbestellwert € 125,00 pro Position und Liefertermin; wird dieser Wert unterschritten, erfolgt Lieferung ab Lager.

7) Der Besteller ist grundsätzlich nicht zu einer Stornierung der Bestellung berechtigt. Sollte aus Kulanzgründen einer Stornierung dennoch zugestimmt werden, so werden dem Besteller Kosten in Höhe von 10% des Bestellwertes, mindestens jedoch € 50 netto in Rechnung gestellt.

III. Lieferung, Gefahrübergang

1) Soweit wir mit dem Kunden nicht anderes vereinbaren, erfolgen unsere Lieferungen ab Werk (EXW – Incoterms 2010).

2) Teillieferungen sind bei Kunden die Unternehmer sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes bzw. Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Kunden auf diesen über.

3.1) Ist der Kunde Unternehmer, nehmen wir von uns verwendete Verpackungen nur zurück, wenn sie uns kostenfrei zurückgegeben werden. Sie dürfen vorher nicht verändert oder beschädigt oder zerstört werden, wir wollen sie weiter verwenden. Der Kunde darf die Verpackungen auch behalten, darf uns aber nicht mit Kosten für den Verzicht auf die Rückgabe belasten.

3.2) Eine Warenrückgabe oder ein Warenumtausch kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung und Vergabe einer RMA-Nr. erfolgen. Die Ware darf bei der Rücksendung keine Gebrauchsspuren aufweisen und muss in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Sofern wir nicht der Verursacher der Reklamation sind, müssen wir für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware zum Schutz des nächsten Kunden 10% des Warenwertes, mindestens jedoch € 30 netto einbehalten. Halbleiter, gesondert für den Kunden beschaffte Waren, sowie nicht RoHS-konforme Artikel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht zurückgenommen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mängel der Ware, bleiben unberührt.

IV. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittrechte

1) Liefertermine bezeichnen den Abgang der Ware ab Werk an den Kunden.

2) Wir kommen nicht vor Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug, es sei denn die Nachfristsetzung ist nach Gesetz entbehrlich.

3) Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen oder Naturereignisse) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht richtig oder rechtzeitig durch unsere Zulieferer beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

5) In den Fällen der Ziffer IV. 3 und 4 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Vertragsfortsetzung aufgrund der Dauer der höheren Gewalt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, nicht zumutbar ist und wenn wir den Kunden unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der Ziffer IV. 3. bzw. über die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer IV. 4. informiert haben und dem Kunden unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.

6) Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen der nachfolgenden Ziffer VII ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7) Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen als Verzicht des Kunden auf seine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn er die Verspätung nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ablieferung rügt. Wir verpflichten uns, den Kunden auf dem Lieferschein auf diese Folge besonders hinzuweisen.

7.1) Soll die Kaufsache auf Abruf des Käufers geliefert werden, so muss dieser die Ware zu dem vorher vereinbarten Abruftermin abrufen. Ein vollständiger Abruf muss ungeachtet dessen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Abrufvertrages erfolgen. Hiervon unberührt bleiben im Einzelfall getroffene von diesem abweichende Vereinbarungen, die einen späteren Endtermin (als 12 Monate) vorsehen. Die Pflicht des Käufers auf Abruf der bestellten Ware zum vereinbarten Zeitpunkt stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Käufers dar. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht zum Endtermin des Abrufvertrages vollständig nach, tritt mit Ablauf des Kalendertages, auf den dieser Termin fällt, Kaufpreisfälligkeit ein, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung oder Aufforderung durch uns bedarf. Unsere weiteren gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

7.2) Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der Hersteller. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer solchen Herstellergarantie keine Ansprüche gegen uns, sondern nur direkt gegen den Hersteller erwachsen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen uns, insbesondere bei Mängel der Ware, bleiben unberührt.

V. Preise und Zahlungen

1) Unsere Preise gelten netto ab Werk (EXW – Incoterms 2010) ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Zollabgaben, Porto, sonstige durch den Versand entstehende Kosten sowie Transportversicherung es sei denn, wir haben mit dem Kunden etwas anderes vereinbart. Sofern solche Kosten anfallen, werden sie gesondert in Rechnung gestellt. Fällt Umsatzsteuer an, wird sie gegenüber einem Kunden der Unternehmer ist in der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültige Höhe gesondert ausgewiesen, gegenüber einem Kunden der Verbraucher ist in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Höhe.

2) Die in unserem Katalog genannten Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung vor Erscheinen des Kataloges. Die Berechnung des aktuellen Preises erfolgt zu den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Gegenüber Kunden die Unternehmer sind behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages unsere Produktions- – und Lieferkosten aus von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Tariferhöhungen, Materialpreiserhöhungen, Frachten etc.) erhöhen und wir den Kunden rechtzeitig vor der Lieferung über die Preiserhöhung informieren. Dies gilt insbesondere im Fall von Abrufaufträgen.

3) Werden nach Vertragsabschluss Steuern, Zölle, Gebühren oder sonstige öffentlich-rechtlichen Abgaben jeder Art, die den Warenpreis beeinflussen, erhöht oder neu eingeführt oder entstehen bzw. erhöhen sich sonstige Kosten, ohne dass wir hierauf Einfluss haben, so werden die Parteien auf unser Verlangen über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises verhandeln. Kommt eine Einigung nicht binnen 30 Tagen nach Mitteilung des Verlangens zustande, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand per Nachnahme. Ist Lieferung gegen Rechnung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem Konto an. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung angenommen. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5) Sind Devisenkurse für die dem Einkaufskontrakt zugrundeliegende Fremdwährung am Tage der Lieferung höher als am Tage des Vertragsabschlusses, und ist der Kunde Unternehmer, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

6) Ist der Kunde Unternehmer kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten.

7) Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns, die keine Geldforderungen sind, bedarf unserer Zustimmung.

VI. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

1) Mit den §§ 434 ff BGB besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren.

2) Ist der Kunde Unternehmer, setzen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln (fortan auch „Mängelansprüche“) voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3) Soweit die Ware einen Mangel hat, steht hinsichtlich der Nacherfüllung uns die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu. Ist der Kunde Verbraucher steht abweichend von Satz 1 ihm dieses Wahlrecht zu.

4) Ist der Kunde Unternehmer und handelt es sich bei der Ware im Wesentlichen um Fremderzeugnisse, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Mängelgewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Ware zustehen, an den Kunden. Für den Fall, dass eine Schadloshaltung bei dem Lieferanten aus tatsächlichen Gründen (z.B. Unmöglichkeit, Misslingen, Unvermögen) oder rechtlichen Gründen (z.B. Insolvenz, Leistungsverweigerungsrecht des Dritten) fehlschlägt, hat der Kunde dieselben Rechte wie im Falle der Lieferung eigener Ware.

5) Ist der Kunde Unternehmer, muss er: Mängelansprüche schriftlich unter Benennung sämtlicher erkannter Mängel und unter Angabe der Umstände, unter denen sich diese gezeigt haben, geltend machen Lässt sich ein vom Kunden behaupteter Fehler nicht reproduzieren, wird vermutet, dass kein Fehler vorliegt. Hat der Kunde Eingriffe in gelieferte Hard- oder Software vorgenommen, so bestehen Mängelansprüche des Kunden nur, wenn dieser nachweist, dass sein Eingriff nicht ursächlich für den Mangel war. Ergibt sich, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht vorliegt, lässt sich ein behaupteter Mangel insbesondere nicht reproduzieren, so sind wir berechtigt, für unsere Aufwendungen eine angemessene Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Kunde ist dafür nicht verantwortlich oder ihm fällt nur leichte Fahrlässigkeit zur Last.

6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm die sonstigen gesetzlichen Mängelansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer VII dieser Bedingungen.

VII. Haftung

1) Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Lieferverzug, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Ziffer VII. eingeschränkt.

2) Wir haften unbeschränkt, soweit einschlägig, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3) Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haften wir nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ergänzend gilt für Kunden die Unternehmer sind für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal € 100.000 oder, soweit Gegenstand der Leistung ein Lizenzprogramm ist, auf den Betrag der Einmal-Lizenzgebühr oder der Gebühr für 12 Monate der Nutzung; es gilt der jeweils höchste Betrag; für Sachschäden gilt pro Schadensfall eine Begrenzung von € 100.000. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

4) Außer in vorstehend genannten Fällen haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht.

5) Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist daher verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig zu sichern.

6) Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) gegenüber einem Kunden der Unternehmer ist bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit ihm vor, gegenüber einem Kunden der Verbraucher ist, bis zur Zahlung des Preises nach den Ziffern V. 1 und 2. . Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht; der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten oder tatsächlichen Saldo. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns, bzw. auf unserem Bankkonto. Der Eigentumsvorbehalt lebt nicht für Waren wieder auf, wenn nachdem der Kunde das Eigentum daran erworben hat, neue Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen ihn entstehen.

2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde der Unternehmer ist hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist gem. § 367 BGB auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

3) Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Fakturaendbetrages einschließlich USt.) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.

4) Ist der Kunde Unternehmer ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher, auch nach Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses entstehender, Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Der Kunde ist dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.

4.1) Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt oder unsere Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen. Der Kunde hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben, insbesondere Angaben zur Adresse des Schuldners, zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factorings ab, hat er uns dies anzuzeigen. Seine für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor tritt er bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Unternehmer trägt er alle vorprozessualen und gerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs eines Dritten auf die Ware und zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Wenn wir aufgrund dieser Ziffer berechtigt sind, an uns abgetretene Forderungen geltend zu machen, hat der Kunde uns die dafür notwendigen vorprozessualen und gerichtlichen Kosten zu erstatten.

6) Der Kunde ist berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.

7) Lässt das Recht des Staates, in welchen die Ware geliefert wird oder in dem sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der vorstehenden Regelungen nicht zu, gestattet dieses Recht dem Verkäufer aber, sich ähnliche dingliche Rechte an dem Liefergegenstand zur Sicherung seiner Forderungen vorzubehalten oder einräumen zu lassen, gelten solche Rechte mit Vertragsschluss als für uns vorbehalten und uns durch den Kunden eingeräumt. Der Kunde ist verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes an der Vorbehaltsware treffen wollen. Bei Exporten können wir auch verlangen, dass der Kunde uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Bankbürgschaften stellt.

IX. Schutz-, Nutzungs- und Urheberrechte

1) An Zeichnungen und an anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum sowie unsere urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor.

1.1) An Standardsoftware räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten ein.

1.2) Für verschiedene Produkte (z.B. bei Software) gelten über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Lizenzbestimmungen der Hersteller. Der Kunde erkennt diese Bedingungen an. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen Schadenersatzansprüche zur Folge haben können.

X. Verjährungsfristen

1) Gegenüber Kunden die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Ware ein Jahr. Gegenüber Kunden die Verbraucher sind beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt.

2) Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen durch uns, insbesondere Schadensersatzansprüche, oder Ansprüche aus einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zurückzutreten. Abweichend von dem Vorstehenden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für die folgenden Ansprüche des Kunden:

2.1) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag,

2.2) wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht,

2.3) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,

2.4) auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB.

3) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und

den Neubeginn von Fristen unberührt.

4) Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

XI. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher steht ihm bei einer Bestellung über unseren Onlineshop nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde findet die Widerrufsbelehrung auf www.muetron.de unter Downloads. Nachstehend wiederholen wir diese Belehrung und geben das ebenfalls dort enthaltene Muster-Widerrufsformular wieder:

1) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Mütron Müller GmbH & Co. KG, Theodor-Barth-Str. 30, 28832 Achim, info@muetron.de, Fax 0421 / 3056 148; Telefon: 0421/30560 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2) Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Mütron Müller GmbH & Co. KG
Theodor-Barth-Str. 30
28832 Achim
info@muetron.de
Fax +49 421 30 56 –  148

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

XII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

2) Dieser Absatz wendet sich an Kunden die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben: Trotz der in Absatz 1 enthaltenen Rechtswahl, bleiben nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), die Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem diese Kunden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben anwendbar, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

3) Ist der Kunde Unternehmer ist Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Kunden, Bremen.

4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Bremen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

5) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, gelten abweichend von dieser Ziffer XII.4, §§ 306 Abs. 1 und 2 BGB.

XIII. Ausfuhrkontrolle, Exportverbot, Embargobestimmungen

Von uns gelieferte Produkte können Embargobestimmungen unterliegen, und ihre Ausfuhr aus dem Lieferland kann verboten oder genehmigungspflichtig sein. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bis zum Endverbraucher auf eigene Kosten verantwortlich. Insbesondere obliegt es dem Kunden, sich über die jeweils geltenden Export- und Importbestimmungen zu informieren, diese Bestimmungen sowie etwaige von uns ausgesprochene Exportverbote einzuhalten und erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, auf etwaige Exportverbote hinzuweisen. Sofern wir auf Exportvorschriften hinweisen, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit. Derartige Hinweise entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Erkundigungspflicht.

XIV. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern und durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Speicherung seiner Daten, einverstanden. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann diesen Absatz streichen. Eine erteile Einwilligung kann der Kunde jederzeit uns gegenüber widerrufen.